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Steuern

Hier eine kurze Übersicht der Steuern in Spanien:


IRPF Formular 100
Ist die deutsche Einkommenssteuererklärung für Residenten und ist einzureichen von April-Juni. Pensionäre müssen diese nicht abgeben, da diese immer in Deutschland steuerpflichtig sind. Bitte darauf achten, das eine Behinderung auch von Spanien anerkannt sein muss, da sonst ein Abzug nicht möglich ist.

Formular 720 Impuestos Sobres Bienes X Derechos Situatos En El Extranjero
Für Residenten, die aber im Ausland noch Wohneigentum, Bankkonten, Anteile, Lebensversicherungen oder Aktien haben mit einem Wert von Minimum 50.000,-- € per Kategorie, abzugeben bis Ende  März.

Formular 210 Impuesto Sobre al Rente De No Residentes
Für NichtResidenten, die Eigentum in Spanien haben. Abzugeben Im Dezember des folgendes Jahres. Auch nicht vermietete Immobilien, die mit einem fiktiven Mietwert veranschlagt werden. Vermietet man jedoch, ist dieses Formular alle drei Monate abzugeben.

IBI Suma impuestos Bienes Immeubles
Steuern der Gemeinde für Wohneigentum Anfang September zu bezahlen.

IVTM Impuesto Vehiculos de Tracion Mecanica (SUMA)
Steuern der Gemeinden für Autos, Motorräder, Mopeds, jährlich im April/Mai zu bezahlen

Formular 714
Vermögenssteuer verpflichtet durch Residenten abzugeben met einem Weltweitem Vermögen von 700.000€



Gerold Hüsing 0162-6019100  gerold7997@gmx.de
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