Steuern

Hier eine kurze Übersicht der Steuern in Spanien:
IRPF
Formular 100
Ist
die deutsche Einkommenssteuererklärung für Residenten und ist
einzureichen von April-Juni. Pensionäre müssen diese nicht abgeben,
da diese immer in Deutschland steuerpflichtig sind. Bitte darauf
achten, das eine Behinderung auch von Spanien anerkannt sein muss, da
sonst ein Abzug nicht möglich ist.
Formular
720 Impuestos Sobres Bienes X Derechos Situatos En El Extranjero
Für
Residenten, die aber im Ausland noch Wohneigentum, Bankkonten,
Anteile, Lebensversicherungen oder Aktien haben mit einem Wert von
Minimum 50.000,-- € per Kategorie, abzugeben bis Ende März.
Formular
210 Impuesto Sobre al Rente De No Residentes
Für
NichtResidenten, die Eigentum in Spanien haben. Abzugeben Im Dezember
des folgendes Jahres. Auch nicht vermietete Immobilien, die mit einem
fiktiven Mietwert veranschlagt werden. Vermietet man jedoch, ist
dieses Formular alle drei Monate abzugeben.
IBI
Suma impuestos Bienes Immeubles
Steuern
der Gemeinde für Wohneigentum Anfang September zu bezahlen.
IVTM
Impuesto Vehiculos de Tracion Mecanica (SUMA)
Steuern
der Gemeinden für Autos, Motorräder, Mopeds, jährlich im April/Mai
zu bezahlen
Formular
714
Vermögenssteuer
verpflichtet durch Residenten abzugeben met einem Weltweitem Vermögen
von 700.000€